Bedingungen für den Transport

Willkommen auf unserer Seite mit den Allgemeinen Transportbedingungen. In diesem Raum bieten wir Ihnen wesentliche Informationen, die die Geschäftsbedingungen für unsere Transportdienstleistungen regeln.

Diese Bedingungen sind entscheidend, um eine transparente und zuverlässige Beziehung zwischen uns und unseren Kunden sicherzustellen. Wir laden Sie ein, diese Informationen sorgfältig zu lesen, um unsere Verpflichtungen, Rechte und Pflichten besser zu verstehen. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Erläuterungen benötigen, zögern Sie nicht, sich an unser Kundenserviceteam zu wenden. Vielen Dank, dass Sie uns für Ihre Transportbedürfnisse vertrauen!

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR VOLLLAST-ANHÄNGER

Angebot

Sie umfasst:

  • LOTT-Versicherung
  • Nationale Dienste: 2h Fracht und 2h. Entladen. (Sofern vor der Auflistung nicht anders vereinbart).

In beiden Fällen gelten, wenn die Be- oder Entladezeiten die oben angegebenen Zeiten überschreiten, die im Abschnitt über Betriebsstörungen (Art. 22 des Landverkehrsvertragsgesetzes) festgelegten Bedingungen.

Sie umfasst nicht

  • Mehrwertsteuer und andere Steuern.
  • Wenn der Kunde der Meinung ist, dass er eine bestimmte Zeit benötigt, muss er dies mitteilen, damit der Lkw einen Tag früher an der Ladestelle positioniert wird, wofür er einen Aufpreis von 400 € für normale Transporte zahlen muss, es sei denn, dies wurde vor dem Kostenvoranschlag vereinbart (es ist nicht erlaubt, die Zeit im Ladeauftrag ohne vorherige Mitteilung zu verschieben).
  • Bescheinigung und Vorbereitung der Befahrbarkeit für Fahrzeuge zum Be- und Entladen am Tag der Be- und Entladung.
  • Entfernen und Anbringen von städtischen Elementen wie Schildern, Leitplanken usw. Jede Erlaubnis oder Begleitung zur Einfahrt zum Be- und Entladen in Stadtzentren, unabhängig davon, ob die Einfahrt für Lastkraftwagen verboten ist oder nicht.
  • Zollkontrollen, die je nach Fahrzeug zwischen 35 und 55 €/Stunde und maximal 400 bis 550 €/Tag kosten.

TRANSVOLANDO, S.L. behält sich das Recht vor, die Klausel der automatischen Preisaktualisierung anzuwenden, die auf den am 11-06-08 von der Verwaltung beschlossenen Formeln basiert, BOE Nr. 44 vom 14. Juni 2008. Die Tarife sind 30 Kalendertage lang gültig.

Betriebsstilllegungen

  • National: Montag bis Samstag

Artikel 22 des Landtransportvertragsgesetzes und die für die IPREM vorgesehenen Werte werden angewandt, und zwar 35,5 €/Stunde für normale Transporte, 45 €/Stunde für allgemeine Transporte und 55 €/Stunde für den Transport von Rohrladungen oder großen Gondeln; wenn ein Pilotfahrzeug mitfährt, beträgt der Preis 22 €/Stunde. Es werden maximal 10 Stunden pro Tag gezählt.

Entschädigung bei Annullierung

Nationaler Verkehr:

Normaler Transport, mit weniger als 24 Stunden, 355 €/Fahrt, außer mit Ursprung in Andalusien und Extremadura, die 48 Stunden betragen. Allgemein, mit weniger als 48 Stunden 450 €/Fahrt mit Plattformen oder Gondeln von 13,6 m.

Außergewöhnliche Transporte in weniger als 48 Stunden. 450 € Fahrzeug mit Aufschlag von 210 €/Erlaubnis und ggf. Kosten für ein Pilotfahrzeug (Mindestkosten für die Erlaubnis von 210 €).

Bei übergroßen Gondeln, wie z. B. Rohrträgern, beträgt der Mindeststillstand 550 € und der Höchststillstand entspricht den Fahrtkosten des Fahrzeugs für die Beladung und die Rückfahrt zur Basis zu 1,50 €/km zuzüglich der Kosten für den Lotsenwagen (Mindestkosten 210 €).

Waren

Die Abmessungen unserer Anhänger mit voller Kapazität sind wie folgt:

  • Europapaletten 120 x 80 cm (max. 33 Paletten)
  • Amerikanische Paletten 120 x 100 cm (max. 26 Paletten; bei 1.000 kg können nur 24 Paletten geladen werden)

Für nicht palettierte Ladung beträgt die Kapazität 13,60 m Länge x 2,48 m Breite x 2,65 m Höhe (Türen 2,46 m).

MMA: 24.000 kg

Die Paletten müssen korrekt verpackt und mit Angaben zum Absender, zum Empfänger und zur Anzahl der Paletten in der Sendung versehen sein. Liegt vor der Angebotsabgabe keine schriftliche Bewertung der Waren vor, gelten die Regeln der LOTT/CMR-Warenversicherung. In unserem Fall ist das Unternehmen bis zu einer Höhe von 90.000 €/Reise versichert, wofür es nach den Bedingungen unserer Versicherung, die keine Vollkaskoversicherung ist, haftbar gemacht werden kann. Von diesem Betrag ist TRANSVOLANDO, S.L. nicht verantwortlich für die Waren. Das Unternehmen haftet nicht für zusätzliche Kosten, die durch Verspätungen aufgrund höherer Gewalt bei der Be- und Entladung verursacht werden, wie z. B. Fahrzeugpannen, Wetterbedingungen, Verspätungen von Fähren usw., d. h. extreme und zufällige Fälle, die wir je nach Verfügbarkeit so schnell wie möglich zu lösen versuchen. Für alle von TRANSVOLANDO, S.L. abgeschlossenen Verträge gilt, dass im Falle von Streitigkeiten, die nicht gelöst werden können, das Schiedsgericht in Madrid angerufen wird.

WICHTIG: Wenn Sie ein Vermittlungsunternehmen sind, müssen Sie Ihre Kunden über diese Bedingungen und mögliche Kostenüberschreitungen informieren, damit sie sich nicht auf Unwissenheit berufen können.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN MASCHINENTRANSPORT

Angebot

Sie umfasst:

  • LOTT-Versicherung
  • Nationale Dienste: 2h Fracht und 2h. Entladen. (Sofern vor der Auflistung nicht anders vereinbart).

In beiden Fällen gelten, wenn die Be- oder Entladezeiten die oben angegebenen Zeiten überschreiten, die im Abschnitt über Betriebsstörungen (Art. 22 des Landverkehrsvertragsgesetzes) festgelegten Bedingungen.

Nicht inbegriffen:

  • Mehrwertsteuer und andere Steuern.
  • Die allgemeinen Bedingungen besagen, dass die vereinbarte Lade- und Entladezeit, sofern nicht vorherige Absprachen getroffen wurden (es ist nicht gestattet, sie nachträglich in den Ladeauftrag aufzunehmen, ohne vorherige Benachrichtigung). Wenn der Kunde der Ansicht ist, dass er eine spezifische Uhrzeit benötigt, muss er dies mitteilen, damit der Lkw einen Tag vor dem Ladeort positioniert wird. Dies führt zu zusätzlichen Kosten von 400 € für normale Transporte, 500 € für allgemeine Transporte und 600 € für Gondeln im Leerlauf mit zusätzlichen Abmessungen, wie beispielsweise Röhrengondeln.
  • Markise für die Waren, es sei denn, der Kunde hat vor der Angebotsabgabe eine schriftliche Mitteilung gemacht. Unabhängig davon, ob es eine Markise hat oder nicht, sind wir von Schäden oder Nässe befreit. Wenn die Markisen beschädigt werden (durch Windböen, scharfe Teile, die die Markise zerbrechen, usw.), ist der Beförderer von der Haftung befreit, da auch die Versicherungen nicht haften. Im Kostenvoranschlag ist alles Notwendige für den Bestimmungsort der Waren enthalten.
  • Bescheinigung und Vorbereitung der Befahrbarkeit für Fahrzeuge zum Be- und Entladen am Tag der Be- und Entladung.
  • Entfernen und Anbringen von städtischen Elementen wie Schildern, Leitplanken usw. Jede Erlaubnis oder Begleitung zur Einfahrt zum Be- und Entladen in Stadtzentren, unabhängig davon, ob die Einfahrt für Lastkraftwagen verboten ist oder nicht.
  • Zollkontrollen, die je nach Fahrzeug zwischen 35 und 55 €/Stunde und maximal 400 bis 550 €/Tag kosten.

Betriebsstilllegungen

  • National: Montag bis Samstag

Artikel 22 des Landtransportvertragsgesetzes und die für die IPREM vorgesehenen Werte werden angewandt, und zwar 35,5 €/Stunde für normale Transporte, 45 €/Stunde für allgemeine Transporte und 55 €/Stunde für den Transport von Rohrladungen oder großen Gondeln; wenn ein Pilotfahrzeug mitfährt, beträgt der Preis 22 €/Stunde. Es werden maximal 10 Stunden pro Tag gezählt.

Entschädigung bei Annullierung

Nationaler Verkehr:

Normaler Transport, mit weniger als 24 Stunden, 400 €/Fahrt, außer mit Ursprung in Andalusien und Extremadura, die 48 Stunden betragen.

Allgemein, mit weniger als 48 Stunden 500 €/Fahrt mit Plattformen oder Gondeln von 13,6 m.

Außergewöhnliche Transporte in weniger als 48 Stunden. 500 € Fahrzeug mit Aufschlag von 210 €/Erlaubnis und ggf. Kosten für ein Pilotfahrzeug (Mindestkosten für die Erlaubnis: 210 €).

Bei überdimensionierten Gondeln wie z. B. Rohrgestellen beträgt der Mindeststillstand 600 € und der Höchststillstand sind die Fahrtkosten des Fahrzeugs zur Beladung und zurück zur Basis zu 1,50 €/km zuzüglich der Kosten für den Lotsenwagen (Mindestkosten 210 €).

Allgemeine Bedingungen für die zu transportierenden Güter

Liegt vor der Angebotsabgabe keine schriftliche Bewertung der Waren vor, gelten die Regeln der LOTT/CMR-Warenversicherung. In unserem Fall ist das Unternehmen bis zu einer Höhe von 90.000 €/Reise versichert, wofür es nach den Bedingungen unserer Versicherung, die keine Vollkaskoversicherung ist, haftbar gemacht werden kann. Von diesem Betrag ist TRANSVOLANDO, S.L. nicht verantwortlich für die Waren. Das Unternehmen haftet nicht für zusätzliche Kosten, die durch Verspätungen aufgrund höherer Gewalt bei der Be- und Entladung verursacht werden, wie z. B. Fahrzeugpannen, Wetterbedingungen, Verspätungen von Fähren usw., d. h. extreme und zufällige Fälle, die wir je nach Verfügbarkeit so schnell wie möglich zu lösen versuchen. Für alle von TRANSVOLANDO, S.L. abgeschlossenen Verträge gilt, dass im Falle von Streitigkeiten, die nicht gelöst werden können, das Schiedsgericht in Madrid angerufen wird.

WICHTIG: Wenn Sie ein Vermittlungsunternehmen sind, müssen Sie Ihre Kunden über diese Bedingungen und mögliche Kostenüberschreitungen informieren, damit sie sich nicht auf Unwissenheit berufen können.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN LUFTFRACHT- UND GEFÄHRLICHEN GÜTERTRANSPORT

Angebot

Sie umfasst:

  • LOTT-Versicherung
  • Nationale Dienste: 2h Fracht und 2h. Entladen. (Sofern vor der Auflistung nicht anders vereinbart).

In beiden Fällen gelten, wenn die Be- oder Entladezeiten die oben angegebenen Zeiten überschreiten, die im Abschnitt über Betriebsstörungen (Art. 22 des Landverkehrsvertragsgesetzes) festgelegten Bedingungen.

Nicht inbegriffen:

  • Mehrwertsteuer und andere Steuern.
  • Die allgemeinen Bedingungen besagen, dass die festgelegte Zeit der Be- und Entladung, es sei denn, vor dem Angebot vereinbart (es ist nicht erlaubt, es a posteriori in Ladeauftrag ohne vorherige Ankündigung zu setzen), wenn der Kunde der Auffassung, dass er eine bestimmte Zeit braucht, muss er informieren, so dass der LKW einen Tag vor an der Ladestelle positioniert wird, für die er einen Aufpreis von 400 € für normale Transporte haben wird.
  • Bescheinigung und Vorbereitung der Befahrbarkeit für Fahrzeuge zum Be- und Entladen am Tag der Be- und Entladung.
  • Entfernen und Anbringen von städtischen Elementen wie Schildern, Leitplanken usw.
  • Jede Erlaubnis oder Begleitung zur Einfahrt zum Be- und Entladen in Stadtzentren, unabhängig davon, ob die Einfahrt für Lastkraftwagen verboten ist oder nicht.
  • Zollkontrollen, die je nach Fahrzeug zwischen 35 und 55 €/Stunde und maximal 400 bis 550 €/Tag kosten.

TRANSVOLANDO, S.L. behält sich das Recht vor, die Klausel der automatischen Preisaktualisierung anzuwenden, die auf den am 11-06-08 von der Verwaltung beschlossenen Formeln basiert, BOE Nr. 44 vom 14. Juni 2008. Die Tarife sind 30 Kalendertage lang gültig.

Betriebsstilllegungen

  • National: Montag bis Samstag

Artikel 22 des Landtransportvertragsgesetzes und die für die IPREM vorgesehenen Werte werden angewandt, und zwar 35,5 €/Stunde für normale Transporte, 45 €/Stunde für allgemeine Transporte und 55 €/Stunde für den Transport von Rohrladungen oder großen Gondeln; wenn ein Pilotfahrzeug mitfährt, beträgt der Preis 22 €/Stunde. Es werden maximal 10 Stunden pro Tag gezählt.

Entschädigung bei Annullierung

Nationaler Verkehr:

Normaler Transport, mit weniger als 24 Stunden, 355 €/Fahrt, außer mit Ursprung in Andalusien und Extremadura, die 48 Stunden betragen.

Allgemein, mit weniger als 48 Stunden 450 €/Fahrt mit Plattformen oder Gondeln von 13,6 m.

Außergewöhnliche Transporte in weniger als 48 Stunden. 450 € Fahrzeug mit Aufschlag von 210 €/Erlaubnis und ggf. Kosten für ein Pilotfahrzeug (Mindestkosten für die Erlaubnis von 210 €).

Gemäß unseren allgemeinen Bedingungen müssen Paletten ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet sein, wobei Absender, Empfänger und die Anzahl der Paletten, aus denen der Versand besteht, angegeben werden müssen.

Allgemeine Bedingungen für die zu transportierenden Güter

Die Abmessungen unserer Anhänger mit voller Kapazität sind wie folgt:

  • Europapaletten 120 x 80 cm (max. 33 Paletten)
  • Amerikanische Paletten 120 x 100 cm (max. 26 Paletten; bei 1.000 kg können nur 24 Paletten geladen werden)

Für nicht palettierte Ladung beträgt die Kapazität 13,60 m Länge x 2,48 m Breite x 2,65 m Höhe (Türen 2,46 m).

MMA: 24.000 kg

Liegt vor der Angebotsabgabe keine schriftliche Bewertung der Waren vor, gelten die Regeln der LOTT/CMR-Warenversicherung. In unserem Fall ist das Unternehmen bis zu einer Höhe von 90.000 €/Reise versichert, wofür es nach den Bedingungen unserer Versicherung, die keine Vollkaskoversicherung ist, haftbar gemacht werden kann. Von diesem Betrag ist TRANSVOLANDO, S.L. nicht verantwortlich für die Waren. Das Unternehmen haftet nicht für zusätzliche Kosten, die durch Verspätungen aufgrund höherer Gewalt bei der Be- und Entladung verursacht werden, wie z. B. Fahrzeugpannen, Wetterbedingungen, Verspätungen von Fähren usw., d. h. extreme und zufällige Fälle, die wir je nach Verfügbarkeit so schnell wie möglich zu lösen versuchen. Für alle von TRANSVOLANDO, S.L. abgeschlossenen Verträge gilt, dass im Falle von Streitigkeiten, die nicht gelöst werden können, das Schiedsgericht in Madrid angerufen wird.

WICHTIG: Wenn Sie ein Vermittlungsunternehmen sind, müssen Sie Ihre Kunden über diese Bedingungen und mögliche Kostenüberschreitungen informieren, damit sie sich nicht auf Unwissenheit berufen können.

Vertragsbedingungen für Sammelgut

PALETTENTYPEN DEPALETTIERSTUFE

MINIQUARTERQUARTERHALFFULL/LIGHTMEGAFULL
Straße10€17€22€28€33€
Fußböden oder Kellerräume17€28€39€50€61€
Besonderheiten / 2. LIEFERUNG8€10€17€18€20€

Portier: 66€/Stunde. Wartezeit: 17€/halbe Stunde extra, wobei die erste halbe Stunde kostenlos ist, wenn die Lieferung vor 12:00h erfolgt. 22€/Versand, wenn die Lieferung vor 14:00h erfolgt. 11€ Expedition.

Die Preise beinhalten den Rückversand und die LOTT-Versicherung.

Mehrwertsteuer nicht inbegriffen.

Wenn die Waren das festgelegte Höchstgewicht und -volumen überschreiten, wird eine weitere volle Paletteneinheit berechnet.

Versicherung, Dienstleistungen und Versand werden durch das LOTT geregelt. Sie können uns jedoch bitten, eine Ihren Bedürfnissen entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen.

Die Abholungen und Lieferungen erfolgen im Erdgeschoss des Unternehmens.

Bei entzündlichen, explosiven oder sonstigen gefährlichen Gütern müssen Sie uns vor Vertragsabschluss über diesen Umstand informieren (siehe Informationen über gefährliche Güter).

Waren, die brennbare Produkte, Sprengstoffe und gekühlte Waren enthalten, sind von dieser Angebotsmethode ausgeschlossen.

Gemäß unseren allgemeinen Bedingungen müssen die Paletten ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet sein, wobei Absender, Empfänger und die Anzahl der Paletten, aus denen der Versand besteht, angegeben werden müssen.

TRANSVOLANDO, S.L. behält sich das Recht vor, die Klausel der automatischen Preisaktualisierung anzuwenden, die auf den am 11-06-08 von der Verwaltung beschlossenen Formeln basiert, BOE Nr. 44 vom 14. Juni 2008. Die Tarife können geändert werden, wenn innerhalb von drei Monaten unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen keine Verbringung erfolgt. Für die Kanarischen Inseln wird ein Zuschlag von 18 € pro Sendung für das Einheitspapier erhoben.

Für die Kanarischen Inseln werden die Kosten für die Warenversicherung zum Tarif hinzugerechnet, der 0,80 % des angegebenen Rechnungswerts beträgt.

Wir sind ein junges und leidenschaftliches Team mit einer sehr klaren Mission: jeden Tag technologische Innovationen vorzunehmen, um unseren Kunden einen flexibleren und sichereren Service zu bieten.