Änderungen des spanischen Straßenverkehrsgesetzes.
In den Vorbemerkungen zu diesem neuen Güterkraftverkehrsgesetz betont der Gesetzgeber die „Härtefälle“, denen sich viele Transportunternehmer und ihre Beschäftigten gegenübersehen.
Angesichts dieser Situation ist es zwingend erforderlich, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrsunternehmen und generell die gesamte Gesellschaft zu schützen, die auf den Straßenverkehr angewiesen ist, um Zugang zu lebenswichtigen Gütern wie Lebensmitteln, Kraftstoff und anderen Gütern des täglichen Bedarfs zu erhalten.
Der Gesetzgeber erkennt an, dass diese Ungleichheit die Gefahr von „Spannungen bei der Erbringung von Dienstleistungen und dem reibungslosen Funktionieren der Logistikkette“ birgt. Die Umsetzung dieser neuen Vorschriften im Güterverkehr definiert den Rahmen der Beziehung zwischen Verfrachtern und Verladern.
Verbot des Be- und/oder Entladens
Die neue Verordnung verändert den Prozess der Frachtlogistik, indem sie den Spediteuren das Be- und Entladen von Gütern mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (MMA) verbietet, was bedeutet, dass es sich um den Transport von Schwerlasten handelt.
Ausnahmen gelten für bestimmte Dienstleistungen wie Umzüge und Möbellagerung, Beförderung von Flüssigkeiten in Tanks, Beförderung von Zuschlagstoffen oder Kippfahrzeuge.
Nach dem neuen Transportgesetz ist für die Verladung der Güter der Versender und für die Entladung der Empfänger zuständig.
Der Beförderer kann diese Aufgaben sowie das Stauen und Ausstauen jedoch unter zwei Bedingungen durchführen:
- Wenn die Waren ein MMA von weniger als 7,5 Tonnen haben.
- Wenn diese Tätigkeiten vertraglich vereinbart und in der Rechnung deutlich ausgewiesen sind.
Automatische Aktualisierung der Tarife entsprechend den Kraftstoffpreisen
Der ständige Anstieg der Kraftstoffpreise stellt eine der größten Herausforderungen im Bereich der Logistik dar. Die jüngsten, noch nie dagewesenen Erhöhungen absorbieren einen beträchtlichen Teil der Gewinne des Luftfahrtunternehmens.
Um dieses Problem zu lösen, sieht die jüngste Aktualisierung der Vorschriften für den Landfrachtverkehr in Spanien die Verpflichtung vor, die Tarife zu überarbeiten und den Preisanstieg für Diesel oder andere Kraftstoffe in die Endkosten der Transportleistung einzubeziehen.
Diese Bestimmung gilt immer dann, wenn die Preisschwankungen zwischen dem Zeitpunkt der Beauftragung der Leistung und ihrer Ausführung 5 % übersteigen. Diese Sätze müssen in den Beförderungsunterlagen, insbesondere auf der Rechnung, deutlich angegeben werden.
Eine Stunde Wartezeit zum Be- und Entladen auf eine Stunde begrenzt
Eine lange Wartezeit für das Be- und/oder Entladen eines Fahrzeugs verlängert die Arbeitszeit des Fahrers unnötig. Diese Situation beeinträchtigt ihre Fähigkeit, das Familienleben zu vereinbaren, verkürzt die Ruhezeiten und kann ein Risiko am Steuer darstellen.
Mit dem Ziel, eine sozial und arbeitstechnisch nachhaltigere Logistik und Distribution zu fördern, sieht die neue Gesetzgebung eine Höchstgrenze für die Wartezeit von einer Stunde vor. Nach Ablauf dieser Frist ist der Beförderer berechtigt, eine Entschädigung für die Unterbrechung zu verlangen. Die Höhe der Entschädigung entspricht dem Public Multiple Effect Income Indicator (IPREM) pro Tag, multipliziert mit 2 für jede Stunde oder jeden Bruchteil der Wartezeit.
Im Jahr 2023 beträgt die IPREM 40 €/Stunde, und es können nicht mehr als 10 Stunden Ausgleichszahlungen pro Tag beantragt werden. Bei einer Verlängerung der Wartezeit sieht das Gesetz eine Erhöhung der Strafe um 25 % für den zweiten Tag und um weitere 50 % bei einer Verlängerung auf einen dritten Tag vor.
Sanktionen bei Nichteinhaltung des Beförderungsrechts.
All diese und weitere Maßnahmen, die darauf abzielen, die Ausbreitung so genannter „Briefkastenfirmen“ zu verhindern, die einen erheblichen unlauteren Wettbewerb darstellen, sind obligatorisch. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen Verladern erhebliche Strafen von bis zu 6.000 €.
Welche Auswirkungen hat diese Maßnahme auf den Güterverkehr?
Die Einhaltung des neuen Transportgesetzes hatte erhebliche Auswirkungen auf die Gütertransportunternehmen, da eine Reihe von Arbeitsanforderungen erfüllt wurden. Sie hat aber auch dazu geführt, dass die Be- und Entladevorgänge von Verladern und Empfängern von Waren überprüft werden müssen.
Darüber hinaus werden für diese Aufgaben spezialisierte Transportunternehmen für das Be- und Entladen benötigt, was einen Anstieg der Arbeitskosten bedeutet. Darüber hinaus gilt es, die Wareneingangsprozesse zu optimieren und die Koordination zwischen Verladern und Spediteuren zu verbessern, denn weniger Verspätungen bedeuten weniger zusätzliche Kosten.
Eine Norm für die Zertifizierung von Be- und Entladezonen in Bezug auf die vorhandenen Einrichtungen und Dienstleistungen muss noch festgelegt werden. Diese Zertifizierung wird vom Ministerium für Verkehr, Mobilität und städtische Agenda (MITMA) durchgeführt.
Dennoch haben Unternehmen robustere Pläne entwickelt, die spezifische Maßnahmen zur Sicherstellung der Sicherheit auch in unvorhergesehenen Situationen integrieren.
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