Wie erhalten Sie die Güterbeförderungskarte?

Die Güterbeförderungskarte ist ein Dokument, das es dem Inhaber ermöglicht, den Transport von Waren durchzuführen, die auf der Straße befördert werden sollen. Sie ist für alle Fahrzeuge oder Lastkraftwagen erforderlich, die gewerblich genutzt werden und eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen haben.

Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen kann die Transportmanagementkarte erforderlich sein.

Arten von Güterverkehrskarten

Es gibt zwei Arten von Warenverkehrskarten:

Light Transport Card (auch bekannt als CDM)

Diese Güterverkehrskarte wird für leichte Fahrzeuge verwendet, d.h. für alle Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 2.000 kg und einer Nutzlast von maximal 3.500 kg.

Um diese Art von Warenverkehrskarte zu erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Besitz eines Fahrzeugs, das seit der Erstzulassung weniger als 5 Monate alt ist
  • Seien Sie bei den Steuer- und Sozialversicherungsbehörden gemeldet und halten Sie Ihre Zahlungen auf dem Laufenden.

Wenn das Fahrzeug die zulässige Höchstmasse von 3500 kg überschreitet, muss es im Besitz der folgenden Unterlagen sein:

  • Sie verfügen über eine berufliche Qualifikation im Bereich Verkehr.
  • Finanzielle Solvenz (mindestens 9.000 €)
  • Erfordernis der Zuverlässigkeit, d.h. es handelt sich um eine Anforderung der geltenden Vorschriften, um die Tätigkeit des öffentlichen Verkehrs ausüben zu können.

Schwertransport-Pass (auch bekannt als MDP)

Diese Güterbeförderungskarte wird von Fahrzeugen mit einer Nutzlast von mehr als 3.500 kg verwendet und muss unter den bereits festgelegten Bedingungen befördert werden:

  • Besitz von 3 Fahrzeugen mit 60 Tonnen Nutzlast, die seit der Erstzulassung weniger als 5 Monate alt sind
  • Seien Sie bei den Steuer- und Sozialversicherungsbehörden gemeldet und halten Sie Ihre Zahlungen auf dem Laufenden.
  • Berufsausbildungszeugnis Transport
  • Finanzielle Zahlungsfähigkeit (19.000€)
  • Verpflichtung zur Ehrlichkeit

Wie erhält man eine Güterverkehrskarte?

Je nach Art der zu transportierenden Güter und der Art des Transports selbst gibt es verschiedene Arten von Karten, die beantragt werden können:

  • Nationale CDM: Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 3,5 Tonnen, die im innerstaatlichen Güterverkehr und im gewerblichen Verkehr eingesetzt werden.
  • Nationales MDP: Dies gilt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 5,5 Tonnen, die auf nationaler Ebene eingesetzt werden.
  • Nationale PLM: Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 3,5 Tonnen, die auf nationaler Ebene für den Güterverkehr und für den Werkverkehr eingesetzt werden.
  • MDL Autonómica: Mit dieser Karte ist es möglich, Transporte auf regionaler Ebene durchzuführen.

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt einer Güterverkehrskarte?

Nach Angaben der Dirección General de Tráfico sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Güterverkehrskarte wie folgt:

  • Spanische Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (akkreditiert über die NIF).
  • Sie müssen eine eigene und unabhängige Rechtspersönlichkeit besitzen, d. h. einen steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben.
  • Eigene Fahrzeuge, Leasing, etc.
  • Die steuerlichen, arbeitsrechtlichen und sozialen Verpflichtungen der geltenden Gesetzgebung sind jederzeit einzuhalten.
  • eine elektronische Unterschrift haben
  • Sie sind nicht im Besitz einer MPC, d. h. einer Karte für den privaten Güterverkehr.

Wie ist das Verfahren zur Erlangung einer Güterverkehrskarte?

Das Verfahren besteht aus den folgenden Schritten:

  • Beantragung (oder Änderung) der Genehmigung der Güterverkehrskarte.
  • Bewertungsprozess.
  • Sanierungsprozess
  • Subventionen
  • Benachrichtigung über das Ergebnis.

Alle diese Verfahren können telematisch abgewickelt werden, wenn Sie über eine elektronische Signatur und die oben genannten Unterlagen verfügen.

Welche Fahrzeuge sind von der Güterverkehrskarte ausgenommen?

Die ausgenommenen Fahrzeuge sind in Artikel 33 der ROTT aufgelistet, aber wir geben sie im Folgenden an:

  • Fahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h im Verkehr haben
  • Beförderung von Gepäck in Anhängern, die für die Personenbeförderung bestimmt sind.
  • Transporte, die mit Fahrzeugen durchgeführt werden, deren Aufbau immer mit einer bestimmten Maschine, z. B. einem Kran, verbunden ist.
  • Transport von medizinischen Geräten oder Medikamenten in Notfällen oder bei dringender Hilfeleistung.
  • Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 2 Tonnen.
  • Versetzungen, die in den praktischen Klassen des Berufseignungsnachweises für Kraftfahrer, auch CAP genannt, stattfinden.

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