Der Transport von Windkraftanlagen mag einfach erscheinen, ist es aber nicht. Wenn ein Windpark gebaut werden soll, muss der Transport der Windturbinen berücksichtigt werden, da er je nach Standort des Windparks recht kompliziert sein kann.
Windkraftanlagen bestehen aus Gondeln, Flügeln und Türmen. Daher ist es wichtig, den Transport der Maschinen an den gewünschten Ort zu organisieren.
Wind turbine transportation is usually done by sea to the port and then continues by road to the wind farm. Dieser Prozess erfordert speziell für diese Aufgabe entwickelte Fahrzeuge und Straßen, die sowohl dem Gewicht dieser Lkw als auch ihrer Größe standhalten können.
Wie werden Windturbinen also transportiert?
Für diesen Transport müssen Sondergenehmigungen erteilt werden, denn es handelt sich um Sonderlastwagen, und die Genehmigung muss bei den Verkehrsbehörden eingeholt werden.
Für den Transport von Schaufeln ist eine Sondergenehmigung zu beantragen, da diese nach der Allgemeinen Fahrzeugverordnung länger als 16 Meter sind.
Um die Straße befahren zu können, müssen diese Genehmigungen beantragt werden, um die Verkehrssicherheit jederzeit zu gewährleisten und Schäden an der Infrastruktur zu vermeiden, die durch eine schlechte Organisation der Strecke oder mögliche Gefahren für die Verkehrsteilnehmer entstehen könnten.
Es gibt drei Arten von Genehmigungen:
Allgemeine Zulassung
Er wird für Fahrzeuge bis zu einer maximalen Länge von 20,55 m x 3 m Breite x 4,5 m Höhe verwendet.
Das Gewicht darf 45 Tonnen nicht überschreiten.
Besondere Genehmigung
Für Fahrzeuge, deren Länge 4 m über der allgemeinen Zulassung liegt.
Sein Gewicht darf 100 Tonnen nicht überschreiten.
Außerordentliche Genehmigung
Maximal 5 m breit x 4,5 m hoch.
Die Länge und das Gewicht entsprechen denen der Sondergenehmigung.
Um diese Art von Genehmigung bei den zuständigen Verkehrsbehörden zu beantragen, muss eine Route mit Ausgangs- und Zielort (A und B) festgelegt werden, wobei stets die zu benutzenden Strecken und die Provinzen, durch die der Transport verläuft, anzugeben sind.
Die zuständigen Behörden wählen stets den direktesten und konsequentesten Weg, um die Beförderung zu ermöglichen.
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